Am Ende des Monats stapeln sich die Behandlungsaufzeichnungen. Jetzt müssen Rechnungen raus. Aber welche Ziffer gilt für welche Leistung? Was erstattet die PKV, was die Beihilfe, was zahlt der Patient selbst? Und was muss rechtlich auf der Rechnung stehen?
Die Chiropraktik Abrechnung in Deutschland ist nicht kompliziert, aber sie hat Besonderheiten, die viele neu niedergelassene Chiropraktiker zunächst überraschen. Der größte Unterschied zu anderen Gesundheitsberufen: Es gibt keine GKV-Abrechnung, keine Kassenzulassung, keine KV-Nummern. Alles läuft privat.
Dieser Artikel erklärt, wie die Abrechnung für Chiropraktiker in Deutschland funktioniert, welche Grundlagen Sie kennen müssen und wie Sie Ihren Abrechnungsprozess so aufsetzen, dass er reibungslos läuft.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei konkreten Abrechnungsfragen empfehlen wir, einen Fachanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.
Auf einen Blick
Chiropraktiker in Deutschland rechnen ausschließlich privat ab, in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzlich Versicherte zahlen selbst, da GKV-Kassen chiropraktische Behandlungen nicht erstatten.
PKV-Patienten und Beihilfeberechtigte können je nach Tarif einen großen Teil der Kosten erstattet bekommen.
Eine korrekte Privatrechnung hat klare Pflichtangaben, ohne die die Erstattung scheitern kann.
Digitale Abrechnungssoftware spart erheblich Zeit und reduziert Fehler bei der Rechnungsstellung.
Warum Chiropraktik Abrechnung in Deutschland besonders ist
Chiropraktiker in Deutschland arbeiten in einer rechtlich eigentümlichen Situation. Die Berufsbezeichnung “Chiropraktor” ist nicht staatlich anerkannt. Wer chiropraktisch tätig sein möchte, braucht entweder die Approbation als Arzt oder die Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Das hat direkte Konsequenzen für die Abrechnung. Chiropraktiker mit Heilpraktikererlaubnis rechnen wie Heilpraktiker ab: privat, nach der GebüH, ohne GKV-Beteiligung. Ärzte mit chiropraktischer Ausbildung rechnen nach der GOÄ ab.
Dieser Artikel richtet sich an Chiropraktiker, die als Heilpraktiker zugelassen sind. Das ist der häufigste Fall in Deutschland.
Was das bedeutet:
Kein Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Keine KV-Abrechnung, keine Scheinquartale, keine Budgets
Jede Behandlung wird direkt mit dem Patienten abgerechnet
Die Grundlage ist die GebüH, ergänzt durch freie Honorarvereinbarungen
Das klingt aufwändiger als es ist. Sobald Sie die Grundstruktur verstanden haben, ist die Chiropraktik Abrechnung überschaubar.
Die GebüH: Grundlage der Chiropraktik Abrechnung
Die GebüH, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, ist seit 1985 die offizielle Abrechnungsgrundlage für Heilpraktiker in Deutschland. Sie legt für jede Leistung eine Gebührenziffer und einen Regelbetrag fest.
Ähnlich wie Ärzte nach der GOÄ abrechnen, orientieren sich Chiropraktiker mit Heilpraktikererlaubnis an der GebüH. Der entscheidende Unterschied: Die GebüH ist keine verbindliche Gebührenordnung mit Höchstsätzen wie die GOÄ. Sie ist ein Orientierungsrahmen. Das bedeutet, Sie können grundsätzlich auch höhere Honorare vereinbaren, müssen das aber transparent mit dem Patienten besprechen.
Warum ist das relevant? Weil Versicherungen sich bei der Erstattung an den GebüH-Sätzen orientieren. Wenn Ihre Rechnung deutlich darüber liegt, erstattet die PKV laut Praxisberichten häufig nur den GebüH-Satz, und der Patient trägt die Differenz. Deshalb ist es sinnvoll, Patienten vorab darüber zu informieren, welche Kosten entstehen und was ihre Versicherung voraussichtlich übernimmt.
Beispielhafte Darstellung von Abrechnungscodes in Ruana Praxissoftware. Die Ansicht zeigt, wie Diagnosecodes, Behandlungsleistungen, Ziffern, Anzahl und Beträge digital organisiert werden können. Die gezeigten Codes und Beträge dienen nur als Muster und sollten vor der Verwendung immer individuell geprüft werden.
Wer zahlt was: GKV, PKV, Beihilfe und Selbstzahler
Das ist die Frage, die Patienten am häufigsten stellen. Die Antwort hängt von ihrer Versicherungssituation ab.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Gesetzliche Krankenkassen erstatten chiropraktische Behandlungen in Deutschland grundsätzlich nicht. Gesetzlich Versicherte sind Selbstzahler. Ausnahmen existieren bei einigen Kassen über Zusatzleistungen oder Satzungsleistungen, aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Empfehlen Sie gesetzlich versicherten Patienten, vorab bei ihrer Kasse nachzufragen. Manche haben eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, über die zumindest ein Teil der Kosten erstattet wird.
Privat Versicherte (PKV)
PKV-Patienten haben je nach Tarif gute Chancen auf vollständige oder teilweise Erstattung. Viele private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen, wozu chiropraktische Behandlungen zählen können, wenn sie nach GebüH abgerechnet werden.
Wie viel erstattet wird, hängt vom individuellen Tarif ab. Manche PKV-Tarife erstatten 100 Prozent, andere 60 bis 80 Prozent, günstigere Basistarife manchmal gar nichts. Laut Praxisberichten ist es sinnvoll, PKV-Patienten zu empfehlen, ihren Tarif vorab zu prüfen, bevor sie eine Behandlungsserie beginnen.
Beihilfeberechtigte
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe, also staatliche Unterstützung bei Krankheitskosten. Chiropraktische Behandlungen werden über die Beihilfe häufig anteilig erstattet, da sie als Heilpraktikerleistungen eingestuft werden. Den verbleibenden Teil deckt in der Regel eine private Restkostenversicherung ab.
Der Beihilfesatz variiert je nach Bundesland und persönlicher Situation. Auch hier gilt: Patienten sollten vorab prüfen, was genau erstattet wird.
Selbstzahler
Patienten, die weder über eine PKV-Erstattung noch über Beihilfe verfügen, zahlen die Behandlung vollständig selbst. Das betrifft viele gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung. Für diese Gruppe ist Preistransparenz besonders wichtig. Klären Sie die Kosten im Erstgespräch, bevor die erste Behandlung beginnt. Wer das offen kommuniziert, vermeidet Überraschungen auf beiden Seiten und baut von Anfang an Vertrauen auf.
Was auf eine korrekte Chiropraktiker-Rechnung gehört
Eine fehlerhafte Rechnung kann die Erstattung beim Versicherer verzögern oder verhindern. Deshalb lohnt es sich, das einmal sauber aufzusetzen.
Eine korrekte Privatrechnung für chiropraktische Leistungen enthält:
Vollständige Praxisdaten: Name, Adresse, Telefon
Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden und relevant)
Name und Adresse des Patienten
Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
Behandlungsdatum(en)
GebüH-Ziffer mit vollständiger Leistungsbeschreibung
Anzahl der abgerechneten Leistungen
Betrag pro Leistung und Gesamtbetrag
Zahlungsfrist und Bankverbindung
Besonders wichtig: Die Leistungsbeschreibung muss zur GebüH-Ziffer passen. Versicherungen prüfen das. Eine unklare oder falsche Zuordnung führt häufig zu Rückfragen oder Teilerstattungen.
Tipp: Wenn ein Patient mehrere Behandlungen pro Sitzung erhält, führen Sie jede GebüH-Ziffer einzeln auf. Eine Sammelposition wie “Chiropraktische Behandlung” ohne Einzelausweisung wird von vielen PKV-Sachbearbeitern abgelehnt.
Typische GebüH-Ziffern in der Chiropraktik
Die GebüH umfasst mehrere hundert Ziffern. Für die chiropraktische Praxis sind einige besonders relevant. Hier ein Überblick der häufig verwendeten Kategorien:
Anamnese und Untersuchung Die Erstanamnese und körperliche Untersuchung werden in der Regel separat abgerechnet. Das ist gerade beim Ersttermin wichtig, weil der Zeitaufwand hier deutlich höher ist als bei Folgeterminen.
Manuelle Therapie und Manipulation Die eigentlichen chiropraktischen Anpassungen fallen in diese Kategorie. Welche Ziffer genau passt, hängt von der Technik und der behandelten Region ab.
Weichteiltechniken und Begleitmaßnahmen Faszientherapie, Triggerpunktbehandlung oder Kinesiotaping fallen unter eigene Ziffern, sofern sie als eigenständige Leistungen erbracht werden.
Beratung und Aufklärung Eine ausführliche Beratung, zum Beispiel zur Haltung, Ergonomie oder Heimübungen, kann ebenfalls abgerechnet werden, wenn sie zeitlich und inhaltlich als eigenständige Leistung dokumentiert ist.
Wichtig: Die GebüH wird regelmäßig aktualisiert. Prüfen Sie die aktuellen Ziffern und Beträge direkt beim Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) oder einem spezialisierten Abrechnungsberater. Die konkreten Ziffernbezeichnungen und Beträge sollten stets an der aktuellen Fassung der GebüH überprüft werden.
Häufige Abrechnungsfehler und wie Sie sie vermeiden
Falsche oder fehlende GebüH-Ziffern
Das ist der häufigste Fehler. Eine Leistung wird erbracht, aber die Ziffer passt nicht exakt zur Leistungsbeschreibung. Versicherungen schulen ihre Sachbearbeiter darin, solche Unstimmigkeiten zu erkennen. Im Zweifel lieber eine Ziffer weglassen als eine unpassende verwenden.
Keine separate Abrechnung des Ersttermins
Der Ersttermin ist aufwändiger als Folgetermine. Anamnese, vollständige Untersuchung, Aufklärung: Das rechtfertigt zusätzliche Positionen auf der Rechnung. Wer das nicht abrechnet, verschenkt Honorar.
Rechnungen zu spät ausstellen
Je länger Sie warten, desto mehr Patienten fragen nach, ob die Rechnung vergessen wurde. Außerdem haben manche PKV-Tarife Fristen für die Einreichung. Stellen Sie Rechnungen zeitnah nach der Behandlung aus, idealerweise innerhalb weniger Tage.
Fehlende Dokumentation als Grundlage
Eine Rechnung ist nur so stark wie die Dokumentation dahinter. Wenn eine PKV nachfragt und Sie keine saubere Behandlungsakte vorweisen können, wird die Erstattung schwierig. Behandlungsdokumentation und Abrechnung gehören zusammen.
Abrechnung digital: Was Software leisten kann
Wer noch mit Excel-Tabellen und Word-Dokumenten abrechnet, kennt den Aufwand. Rechnungsnummer manuell vergeben, GebüH-Ziffer heraussuchen, Betrag eintragen, als PDF speichern, per E-Mail versenden. Pro Rechnung sind das schnell 10 bis 15 Minuten.
Bei 30 Patienten pro Monat: fünf bis acht Stunden allein für die Abrechnung.
Spezialisierte Praxissoftware für Chiropraktiker reduziert das erheblich. Sie wählen Patient und Behandlungsdatum, wählen die GebüH-Ziffern aus, und die Rechnung wird automatisch erstellt. Fortlaufende Nummern, Praxisdaten, Patientendaten: alles vorausgefüllt. Der Zahlungsstatus wird manuell aktualisiert, sobald die Zahlung eingeht.
Ruana bietet genau das für Chiropraktiker und Heilpraktiker: GebüH-basierte Rechnungsstellung, digitale Patientenakten und Terminverwaltung in einem System. Die Grundeinrichtung dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. 14 Tage kostenlos testen
Viele Patienten gehen davon aus, dass ihre Versicherung alles übernimmt. Wenn die Rechnung dann kommt und die PKV nur 60 Prozent erstattet, ist die Überraschung groß. Klären Sie im Erstgespräch, wie viel die Behandlung kostet, was voraussichtlich erstattet wird und wer die Differenz trägt. Das verhindert Missverständnisse und Zahlungsverzögerungen.
2. GebüH-Ziffern ohne aktuelle Grundlage verwenden
Die GebüH wird gelegentlich angepasst. Wer mit veralteten Ziffern oder Beträgen arbeitet, riskiert Rückfragen von Versicherern. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Abrechnungsgrundlage aktuell ist, und holen Sie sich bei Unsicherheit Rat bei einem spezialisierten Abrechnungsberater oder Ihrem Berufsverband.
3. Abrechnung und Dokumentation trennen
Wer Behandlungen dokumentiert, aber die Abrechnung separat und manuell führt, riskiert Inkonsistenzen. Eine Behandlung, die in der Akte steht, aber auf keiner Rechnung erscheint, ist verschenktes Honorar. Umgekehrt: Eine Rechnung ohne entsprechende Dokumentation ist im Streitfall nicht zu verteidigen. Beides gehört in ein System.
Häufige Fragen
Dürfen Chiropraktiker in Deutschland nach der GOÄ abrechnen?
Nur wenn sie approbierte Ärzte sind. Chiropraktiker mit Heilpraktikererlaubnis rechnen nach der GebüH ab, nicht nach der GOÄ. Die GOÄ ist ausschließlich approbierten Ärzten vorbehalten.
Können GKV-Patienten chiropraktische Behandlungen erstattet bekommen?
In der Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung. Manche GKV-Kassen bieten Zusatzleistungen oder Kooperationen an, aber das ist die Ausnahme. GKV-Patienten mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung können je nach Tarif einen Teil der Kosten erstattet bekommen.
Was passiert, wenn meine Rechnung höher ist als der GebüH-Satz?
Die PKV erstattet in der Regel nur bis zum GebüH-Satz. Den darüber liegenden Betrag trägt der Patient selbst. Deshalb ist es wichtig, Patienten vorab darüber zu informieren, wenn Ihre Honorare über den GebüH-Richtwerten liegen.
Muss ich Umsatzsteuer auf Chiropraktiker-Rechnungen ausweisen?
Heilkundliche Leistungen sind in Deutschland in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie der Behandlung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen. Das betrifft in der Regel auch chiropraktische Behandlungen durch Heilpraktiker. Klären Sie das im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater, da die Abgrenzung im Einzelfall komplex sein kann.
Wie lange muss ich Rechnungen und Behandlungsdokumentationen aufbewahren?
Die steuerliche Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt in der Regel 10 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist für Patientenunterlagen beträgt ebenfalls mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung. Stellen Sie sicher, dass Ihr System diese Fristen unterstützt.
Chiropraktik Abrechnung ist kein Hexenwerk. Mit der richtigen Grundlage, sauberen Rechnungen und einem System, das Abrechnung und Dokumentation zusammenführt, läuft der Prozess im Hintergrund, ohne täglich Aufmerksamkeit zu fordern. Wer das einmal sauber eingerichtet hat, merkt schnell, wie viel Zeit auf der anderen Seite gewonnen wird.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine rechtliche, medizinische oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie im Zweifel einen qualifizierten Fachmann.
Über die Autoren
★★★★★4,9 · 329 Bewertungen
Rouzbeh NoroozyChiropraktiker & Mitgründer · Palmer West · UC Berkeley · 14 Jahre ErfahrungRouzbeh Noroozy ist Chiropraktiker mit 14 Jahren klinischer Erfahrung und Mitgründer von Ruana. Er absolvierte seinen Bachelor an der University of California, Berkeley und schloss sein Chiropraktik-Studium am renommierten Palmer College of Chiropractic West ab. Als praktizierender Therapeut und Praxisinhaber weiß er, welche digitalen Werkzeuge wirklich helfen, Abläufe effizienter zu gestalten.
Anastasiia NoroozyMedizinische Absolventin & Mitgründerin · 8 Jahre ErfahrungAnastasiia Noroozy ist Medizinabsolventin und Mitgründerin von Ruana mit 8 Jahren Erfahrung in der täglichen Patientenarbeit in der Kölner Praxis. Sie kennt jeden Ablauf der Praxis aus erster Hand – von der Patientenaufnahme über die Terminplanung bis zur Nachsorge. Ihre praktische klinische und organisatorische Erfahrung fließt direkt in die Entwicklung von Ruana ein.
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